6 April 2026

Grammatik als Werkzeug klarer Vertragssprache

Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein

Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein


Wenn man „wegen“ schreibt, muss das Nomen danach richtigerweise im Genitiv stehen. Es heißt nicht „wegen einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen“ sondern „wegen eines Verstoßes“. Das weiß so ziemlich jeder, der sich ein wenig mit unserer Sprache beschäftigt.

So sind „wegen“ und der Genitiv zu einer Art Paradebeispiel für richtige und gehobene Sprache geworden und deshalb heißt Bastian Sicks Buch über typische

sprachliche Fehler auch „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“. 

Das hat allerdings dazu geführt, dass der Genitiv oft nicht nur bei „wegen“ als richtig und gebildet empfunden wird, sondern auch bei einigen anderen

Präpositionen, die richtigerweise den Dativ verlangen, vor allem bei „gemäß“, „entgegen“, „entsprechend“ und „entlang“. 

Richtig ist deshalb:


  • WebService kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn Protect die Software entgegen der den Vorgaben des Leitfadens verwendet.


  • Es gelten die Preise gemäß der den vereinbarten Preistabellen.


  • Die Dokumentation ist entsprechend der den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren.


  • WebService gestaltet die Software entlang der den CI-Vorgaben

Dr. Karl P. Günther

Rechtsanwalt & Autor

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