Nicht selten steht in Verträgen nicht einfach nur „bis“, sondern „bis einschließlich“, zum Beispiel hier:
SpedCo versichert die Güter gegen Verlust und Beschädigung ab dem Tag der Verladung bis einschließlich dem Tag der Auslieferung.
Ist das nötig? Nein, ist es nicht. In unserem Sprachgebrauch schließt „bis“ den genannten Zeitpunkt oder Wert mit ein. Wenn man etwas bis morgen liefern muss, dann kann man es auch noch morgen liefern. Und wenn man bis zu zehn Teilnehmer für ein Seminar anmelden kann, dann kann man zehn Teilnehmer anmelden und nicht nur neun.
Das hat schon das Reichsgericht vor über einhundert Jahren so gesehen. Schon damals hat es festgestellt, dass, wenn „eine Handlung, namentlich eine Lieferung, bis zu einem gewissen Tage oder Monate vorgenommen werden (soll), sie noch im Laufe dieses Tages oder Monats erfolgen darf, auch wenn das Wort „einschließlich“ nicht ausdrücklich hinzugefügt ist“ (RGZ 105, 417 (419 f.)).
Verzichte deshalb auf „einschließlich“ und schreibe nur „bis“.
Etwas schwieriger wird es allerdings, wenn es um Altersangaben geht, zum Beispiel "Kinder bis 8 Jahre“. Dazu mehr in einem meiner nächsten Blogs.
Mehr zu „bis“, „bis einschließlich“, „letztmals“, „bis spätestens“, „von“, „ab“, „beginnend am“ und ähnlichen Formulierungen im Handbuch der guten Vertragssprache unter § 4 Rn. 90 ff.