Aktuelle Neuigkeiten zur guten Vertragssprache

Hier veröffentliche ich in unregelmäßigen Abständen kurze Beiträge rund um gute Vertragssprache: Formulierungsfragen, typische Missverständnisse und Hinweise zur Auslegung nach Wortlaut. Wenn Sie neu einsteigen möchten, empfehle ich die Leseprobe des Buchs.

Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein.
Der Genitiv kann auch des Dativs Tod sein. Verträge müssen genau sein, sogar sehr genau, aber sie können auch übertrieben genau sein. Übertrieben genau sind sie zum Beispiel, wenn im Vertragskopf nicht nur die Namen und Anschriften der Parteien stehen (und vielleicht noch ihre Handelsregisternummern), sondern außerdem noch ihre Steuernummern, die Namen ihrer gesetzlichen Vertreter und sogar deren Reisepassnummern und Geburtsdaten!
Vertragskopf
Viele Verträge wollen besonders präzise wirken. Und genau dabei werden sie oft unnötig lang. Im Vertragskopf stehen dann nicht nur Namen und Anschriften, sondern auch Steuernummern, Handelsregisterangaben, gesetzliche Vertreter, Geburtsdaten oder sogar Ausweisnummern. Das sieht sorgfältig aus — ist aber häufig bloß übertriebene Genauigkeit. Der folgende Beitrag zeigt, welche Angaben im Vertragskopf wirklich nötig sind, welche entbehrlich sind und warum weniger hier oft die bessere, klarere und datensparsamere Lösung ist.