25 April 2026

„verpflichtet sein“, „müssen“ oder „die Pflicht haben“?

Wenn Juristen etwas in Verträgen definieren, achten sie sehr genau darauf, dass sie die Definition danach auch „durchhalten“: immer wenn dasselbe gemeint ist, wird dieselbe Definition verwendet.


Was bei Definitionen so streng beachtet wird, gilt aber nicht für fast alle anderen Formulierungen in Verträgen, zum Beispiel für Pflichten. Mal heißt es dann „ist verpflichtet zu informieren“, mal „wird informieren“, mal „hat zu informieren“, mal „informiert“ und mal „hat die Pflicht zu informieren“. Und es gibt sogar noch viel mehr Formulierungen, die man auch tatsächlich in fast jedem Vertrag findet (dazu ausführlich Handbuch der guten Vertragssprache, § 2 Rn. 1 ff. und § 3 Rn. 1 ff.).


Wie kommt das nur?


Das liegt vor allem daran, dass wir uns darüber beim Schreiben keine Gedanken machen. Uns ist nicht einmal bewusst, dass alle Regelungen im Vertrag zu verschiedenen Regelungsarten und -elementen gehören, die jeweils einheitlich - oder wenigstens einheitlicher - formuliert werden könnten. Eine eigene Regelungsart sind zum Beispiel die Pflichten. Natürlich wissen alle Juristen und auch Nichtjuristen, was eine Pflicht ist, und natürlich wissen wir beim Schreiben eines Vertrages auch, dass wir gerade eine Pflicht regeln. Wir verstehen die Pflicht in diesem Moment aber nicht als eigene Kategorie, die einheitlich formuliert werden könnte. So ist es deshalb auch bei Rechten, Verboten, Voraussetzungen, Ausnahmen und noch vielen weiteren Regelungstypen im Vertrag: alle diese Regelungsarten und -elemente werden in jedem Vertrag ständig anders formuliert, obwohl wir sie viel einfacher und einheitlicher formulieren könnten.


Bei Pflichten ist es zum Beispiel sinnvoll, möglichst einheitlich im sogenannten imperativen Präsens zu formulieren, also einfach „informiert“ zu schreiben. Das hat sprachlich den großen Vorteil, dass das Verb dann immer weit vorne im Satz steht. Dann steht dort:


WebCo informiert VersCo über jeden Störfall innerhalb von 2 Stunden.


statt zum Beispiel:


WebCo ist verpflichtet, VersCo über jeden Störfall innerhalb von 2 Stunden zu informieren.


Wenn es um Pflichten geht, enthält das Verb die entscheidende Information, um die Pflicht zu verstehen, denn das Verb beschreibt ja gerade den Kern der Pflicht. Deshalb ist es gut, wenn das Verb weit vorne im Satz steht, weil wir dann beim Lesen sofort wissen, um was es hier gehen soll. Schwieriger wird es dagegen, wenn das Verb weit hinten im Satz steht. Dann lesen wir fast den ganzen Satz, ohne dabei zu wissen, wozu WebCo eigentlich verpflichtet sein soll. Das ist bei so kurzen Sätzen wie in den beiden Beispielen noch kein großes Problem, oft sind die Sätze in Verträgen aber viel länger.


Formulierungen im Präsens haben allerdings den Nachteil, dass sie die Pflicht sprachlich nicht zum Ausdruck bringen und wie Feststellungen klingen, denn es ist ja noch keineswegs sicher, dass WebCo VersCo wirklich über einen Störfall informiert, sie ist dazu „nur“ verpflichtet. Trotzdem ist es bei dieser zentralen Regelungsart besser, durchgängig im Präsens zu formulieren, weil die sprachlichen Vorteile deutlich überwiegen: der Vertrag wird viel einheitlicher, kürzer und leichter verständlich.


Ausführlich zum einheitlichen Formulieren von Pflichten, Rechten, Verboten, Voraussetzungen und allen anderen Regelungsarten und -elementen: Handbuch der guten Vertragssprache, § 2 Rn. 1 ff. und § 3 Rn. 1 ff.